Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 18. März 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 5 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1 und 3 ordentlich

    der Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

1. Sanierung des Übergabe-Schachts im Ortsteil Neuhof

    Hier: Kleinauftrag, Stundenmehrung

 

    Sachverhalt:

 

    Im Zuge der Sanierung des Übergabe-Schachtes im Ortsteil Neuhof wurde mit

    Datum vom 06.08.2012 ein Kleinauftrag abgeschlossen. Dieser Kleinauftrag umfasst

    insgesamt 48 Arbeitsstunden.

    Bis zum Februar 2014 wurden 46,75 Stunden durch das Büro in Rechnung

    gestellt. Durch die Änderungen, die sich im Zuge der Baumaßnahme ergeben haben

    (Kunstschacht, Betonschacht), beansprucht das Ingenieurbüro eine

    Stundenmehrung von insgesamt ca. 33,00 Stunden (Mehrkosten ca. 1.500 €).

 

    Für das Bauwerk ist nach Abschluss der Maßnahme mit 81 Arbeitsstunden zu

    rechnen.

 

    Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

    Arbeitsstunden bis Februar 2014:    46,75 Std.

    Umplanung:                                        20,25 Std.

    Örtliche Bauüberwachung:                 8,00 Std.

    Rechnungsprüfung, Aufmaße:           6,00 Std.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth erkennt einen Teil der Mehrung der Stunden aufgrund

    des Schreibens des Büros Bau-Technik-König, Neusorg vom 06.03.2014 mit

    max. 70 Arbeitsstunden an.

 

 

3. Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der FFW Trevesen

 

    Sachverhalt:

 

    Die Freiwillige Feuerwehr Trevesen hat am 06.01.2014 eine Neuwahl des

    Kommandanten und dessen Stellvertreters abgehalten. Dabei wurde als

    Kommandant Herr Markus Müller, Trevesen 68, 95704 Pullenreuth, gewählt.

    Als stellvertretender Kommandant wurde Herr Jürgen Bäuml, Trevesen 137,

    95704 Pullenreuth gewählt.

 

    Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG müssen der gewählte Kommandant und dessen

    Stellvertreter durch die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt

    werden. Die Stellungnahme des Kreisbrandrates, Herrn Franz Arnold, liegt uns vor.

 

    Demnach bestehen für die Bestätigung von Herrn Markus Müller zum

1.    Kommandanten keine Bedenken.

 

    Gegen die Bestätigung für den stellvertretenden Kommandanten, Herrn Jürgen

    Bäuml, bestehen ebenfalls keine Bedenken.

 

    Die Bestätigung stellt einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar, für den der

    Gemeinderat zuständig ist.

 

    Beschluss1: 

 

    Herr Markus Müller, Trevesen 68, 95704 Pullenreuth, wird vom GR Pullenreuth in

    Seinem Amt als 1. Kommandant der FFW Trevesen bestätigt.

 

    Beschluss 2:

 

    Herr Jürgen Bäuml, Trevesen 137, 95704 Pullenreuth, wird vom GR Pullenreuth in

    Seinem Amt als stellvertretender Kommandant der FFW Trevesen bestätigt.

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr          

 

    GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt.

  

 

1. 2 Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung) mit

  gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth;     

  Hier: Unterrichtung der “berührten“ Behörden und der sonstigen

  Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

    Sachverhalt:

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2013   

    folgenden Beschluss:

 

    „Die Gemeinde Pullenreuth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes

    „Gewerbegebiet Neuhof“ mit gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

    der Gemeinde Pullenreuth auf der Basis des vorgelegten Entwurfes des Herrn

    Architekten Gerald Braun, 95700 Neusorg vom 18.08.2013.“

 

    Mit Schreiben vom 30.08.2013 erfolgte die Unterrichtung der „berührten“ Behörden

    und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie mit

    Bekanntmachung vom 30.08.2013 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach

    § 3 Abs. 1 BauGB.

 

    Der Gemeinderat muss nun die vorgebrachten Argumente würdigen. Auf eine

    beiliegende Auflistung des Architekten Gerald Braun, Neusorg wurde verwiesen.

 

    Beschluss:  11:0   (GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt, GR Stafan Plannerer 

                                     sollte lt. Bgm. Pirner als persönlich betroffener nicht mit

                                     abstimmen)

   

    Zu der im Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen

    Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten

    Änderungswünsche bzw. Bedenken und Anregungen nimmt der Gemeinderat

    Pullenreuth so Stellung, wie im Vorschlag des Architekten Gerald Braun, Neusorg

    vom 2014 empfohlen.

    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ mit

    gleichzeitiger 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth

    wird entsprechend geändert.

    Es erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

2. Entscheidung über Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“

 

    Sachverhalt:

 

    In der nichtöffentlichen HFA-Sitzung Pullenreuth am 16.10.2013 wurde ein

    Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Der HFA kam deshalb überein, dass

    durch die Verwaltung eine Umfrage hinsichtlich der Gebühren in den umliegenden

    Kinderhäusern vorzunehmen ist und das Ergebnis dem Gemeinderat baldmöglichst

    vorzulegen ist. Ggf. ist eine Anpassung der Kinderhausgebühren in Pullenreuth

    vorzunehmen.

    Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine gemeindliche kostendeckende

    Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende Benutzungsgebühren wurden bisher

    nicht erhoben, weil bei Umlegung aller Kosten sowie der Kostenunterdeckung des

    Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet werden, die nicht erhoben werden

    können.

    Obwohl erst zum Betreuungsjahr 2012/2013 eine Gebührenerhöhung beschlossen

    wurde, sollte wegen der hohen jährlichen Kostenunterdeckungen eine

    Gebührenerhöhung für das neue Betreuungsjahr auf das Niveau der umliegenden

    Kinderhäuser vorgenommen werden.

    Zur Orientierung wurde in der Anlage eine aktuelle Zusammenstellung der

    Kindergartengebühren der umliegenden Kinderhäuser vorgelegt. Nach dieser

    Zusammenstellung liegt die Gemeinde mit ihren Kindergartengebühren insgesamt

    in etwa im Mittel im Bezug auf andere umliegende Einrichtungen.

 

    Beschluss: 

 

    Die Elternbeiträge für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ werden für das

    Betreuungsjahr 2014/2015 wie folgt festgesetzt:

 

    Beschluss 1:  10:2   (GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt, GR Martin Greger

                                        und Bgm. Pirner stimmten gegen den Beschlussvorschlag)

 

    Die Elternbeiträge für Geschwisterkinder werden auf jeweils 50% des regulären

    Satzes verringert.

 

    Eigene Anmerkung: Dieser Beschlussvorschlag kam nach einem Vorschlag des

    GR Robert Bauer zustande und wird von uns sehr gut befunden.

  

    Beschluss 1:  8:4   (GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt, GR Hans Wopperer,

                                     GR Stephan Heindl, GR Weiß Josef und  Bgm. Pirner stimmten

                                     gegen den Beschlussvorschlag)

 

    Die Elternbeiträge für das Kinderhaus Steinwaldzwerge werden jeweils um 3,- Euro

    erhöht.

  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung des Kinderhauses   

Steinwaldzwerge aufgrund der Beschlussfassung anzupassen.

 

Eigene Anmerkung: Die GR Hans Wopperer und Stephan Heindl waren beim

Beschluss zwei gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge insgesamt.

 

 

3. Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit;

  Hier: Grundsatzentscheidung

 

    Sachverhalt:

 

    Mit Schreiben vom 03.02.2014 teilt der Landkreis Regensburg mit, dass die

    Gründung eines Zweckverbands für kommunale Verkehrssicherheit in der Oberpfalz

    geplant ist.

    Die Gemeinde Pullenreuth wird gebeten, mitzuteilen, ob sie Gründungsmitglied des

    Zweckverbandes werden will.  

 

    - Die Verwaltung wandte ein, dass wir in den Gemeinden der

      Verwaltungsgemeinschaft Neusorg kein Parkplatzproblem haben, also falle dieser

      Aspekt (Überwachung von Parksündern) schon mal weg.

 

    - Ebenso wird die Meinung vertreten, dass die Geschwindigkeitsüberwachung bei

      der Polizei bleiben sollte; wenn sich die Gemeinde hier „einmischen“ würde, würde

      dies wohl von den Bürgern ganz überwiegend als Abkassieren verstanden werden.

 

    Beschluss:    12:0    (GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt)

 

    Die Gemeinde Pullenreuth tritt dem neu zu gründenden Zweckverband für

    kommunale Verkehrssicherheit in der Oberpfalz, wie in dem Schreiben des

    Landkreises Regensburg vom 03.02.2014 beschrieben, nicht bei.

 

 

4. Informationen 

 

    Es gab keine weiteren Informationen durch den Bürgermeister.     

 

 

5. Anfragen

 

    GR Josef Franz fragte an, ob denn wirklich in der Gemeinde Pullenreuth keine

    geeignete Fläche für die Erweiterung der Fa. Plannerer zu finden sei.

    Er habe sich darüber Gedanken gemacht und sei zu dem Schluss gekommen, dass

    eigentlich die Fläche im unmittelbaren Anschluss an den ehemaligen Steinbruch in

    Dechantsees, aufgrund des Abstandes zu den bebauten Siedlungen hierzu bestens

    geeignet wäre. Ebenso sehe er hier bei der Verkehrstechnischen Anbindung die

    keine Probleme.  

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau Kathrin König (Schriftführer)

                                                                                   

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Hubert Kraus, Pullenreuth