Gemeinderatssitzung
vom
Dienstag, den 18. März 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher
Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 5 wurde
durch den Gemeinderat für die TOP 1 und
3 ordentlich
der Wegfall der Gründe
für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.
1. Sanierung des
Übergabe-Schachts im Ortsteil Neuhof
Hier: Kleinauftrag, Stundenmehrung
Sachverhalt:
Im Zuge der Sanierung des Übergabe-Schachtes
im Ortsteil Neuhof wurde mit
Datum
vom 06.08.2012 ein Kleinauftrag abgeschlossen. Dieser Kleinauftrag umfasst
insgesamt 48 Arbeitsstunden.
Bis zum Februar 2014 wurden 46,75 Stunden
durch das Büro in Rechnung
gestellt. Durch die Änderungen, die sich im
Zuge der Baumaßnahme ergeben haben
(Kunstschacht,
Betonschacht), beansprucht das Ingenieurbüro eine
Stundenmehrung von insgesamt ca. 33,00
Stunden (Mehrkosten ca. 1.500 €).
Für das Bauwerk ist nach Abschluss der
Maßnahme mit 81 Arbeitsstunden zu
rechnen.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Arbeitsstunden bis Februar 2014: 46,75
Std.
Umplanung: 20,25 Std.
Örtliche Bauüberwachung: 8,00 Std.
Rechnungsprüfung, Aufmaße: 6,00 Std.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Pullenreuth erkennt einen Teil der
Mehrung der Stunden aufgrund
des Schreibens des Büros Bau-Technik-König,
Neusorg vom 06.03.2014 mit
max. 70 Arbeitsstunden an.
3. Bestätigung der
neu gewählten Kommandanten der FFW Trevesen
Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Trevesen hat am 06.01.2014 eine Neuwahl des
Kommandanten und dessen Stellvertreters
abgehalten. Dabei wurde als
Kommandant Herr Markus Müller, Trevesen 68, 95704 Pullenreuth,
gewählt.
Als stellvertretender Kommandant wurde Herr
Jürgen Bäuml, Trevesen 137,
95704 Pullenreuth
gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
müssen der gewählte Kommandant und dessen
Stellvertreter durch die Gemeinde im
Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat bestätigt
werden. Die Stellungnahme des
Kreisbrandrates, Herrn Franz Arnold, liegt uns vor.
Demnach bestehen für die Bestätigung von
Herrn Markus Müller zum
1.
Kommandanten keine Bedenken.
Gegen die Bestätigung für den
stellvertretenden Kommandanten, Herrn Jürgen
Bäuml, bestehen ebenfalls
keine Bedenken.
Die Bestätigung stellt einen
rechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar, für den der
Gemeinderat zuständig ist.
Beschluss1:
Herr Markus Müller, Trevesen
68, 95704 Pullenreuth, wird vom GR Pullenreuth in
Seinem Amt als 1. Kommandant der FFW Trevesen bestätigt.
Beschluss 2:
Herr Jürgen Bäuml,
Trevesen 137, 95704 Pullenreuth,
wird vom GR Pullenreuth in
Seinem Amt als stellvertretender Kommandant
der FFW Trevesen bestätigt.
II. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn: ca. 20.00 Uhr
GRtin Gabriele Hawranek fehlt
entschuldigt.
1. 2 Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ (Erweiterung)
mit
gleichzeitiger
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth;
Hier:
Unterrichtung der “berührten“ Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth
fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2013
folgenden Beschluss:
„Die Gemeinde Pullenreuth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Neuhof“ mit gleichzeitiger 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Pullenreuth auf der Basis des vorgelegten Entwurfes des
Herrn
Architekten Gerald
Braun, 95700 Neusorg vom 18.08.2013.“
Mit Schreiben vom 30.08.2013 erfolgte die
Unterrichtung der „berührten“ Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie mit
Bekanntmachung vom 30.08.2013 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat muss nun die vorgebrachten
Argumente würdigen. Auf eine
beiliegende Auflistung des Architekten
Gerald Braun, Neusorg wurde verwiesen.
Beschluss: 11:0 (GRtin Gabriele Hawranek fehlt
entschuldigt, GR Stafan Plannerer
sollte lt.
Bgm. Pirner als persönlich
betroffener nicht mit
abstimmen)
Zu der im
Rahmen der Unterrichtung der „berührten“ Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB vorgebrachten
Änderungswünsche bzw. Bedenken und
Anregungen nimmt der Gemeinderat
Pullenreuth so
Stellung, wie im Vorschlag des Architekten Gerald Braun, Neusorg
vom 2014 empfohlen.
Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuhof“ mit
gleichzeitiger 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pullenreuth
wird entsprechend geändert.
Es erfolgt die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB.
2. Entscheidung über
Gebührenerhöhung für das Kinderhaus „Steinwaldzwerge“
Sachverhalt:
In der nichtöffentlichen HFA-Sitzung Pullenreuth am 16.10.2013 wurde ein
Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet.
Der HFA kam deshalb überein, dass
durch die Verwaltung eine Umfrage
hinsichtlich der Gebühren in den umliegenden
Kinderhäusern vorzunehmen ist und das
Ergebnis dem Gemeinderat baldmöglichst
vorzulegen ist. Ggf. ist eine Anpassung der
Kinderhausgebühren in Pullenreuth
vorzunehmen.
Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine
gemeindliche kostendeckende
Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende
Benutzungsgebühren wurden bisher
nicht erhoben, weil bei Umlegung aller
Kosten sowie der Kostenunterdeckung des
Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet
werden, die nicht erhoben werden
können.
Obwohl erst zum Betreuungsjahr 2012/2013
eine Gebührenerhöhung beschlossen
wurde, sollte wegen der hohen jährlichen
Kostenunterdeckungen eine
Gebührenerhöhung für das neue
Betreuungsjahr auf das Niveau der umliegenden
Kinderhäuser vorgenommen werden.
Zur Orientierung wurde in der Anlage eine
aktuelle Zusammenstellung der
Kindergartengebühren der umliegenden
Kinderhäuser vorgelegt. Nach dieser
Zusammenstellung liegt die Gemeinde mit
ihren Kindergartengebühren insgesamt
in etwa im Mittel im Bezug auf andere
umliegende Einrichtungen.
Beschluss:
Die Elternbeiträge für das Kinderhaus
„Steinwaldzwerge“ werden für das
Betreuungsjahr 2014/2015 wie folgt festgesetzt:
Beschluss 1: 10:2
(GRtin Gabriele Hawranek
fehlt entschuldigt, GR Martin Greger
und Bgm.
Pirner stimmten gegen den Beschlussvorschlag)
Die Elternbeiträge für Geschwisterkinder
werden auf jeweils 50% des regulären
Satzes verringert.
Eigene Anmerkung: Dieser Beschlussvorschlag
kam nach einem Vorschlag des
GR Robert Bauer zustande und wird von uns
sehr gut befunden.
Beschluss 1: 8:4 (GRtin Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt, GR Hans Wopperer,
GR Stephan
Heindl, GR Weiß Josef und Bgm. Pirner stimmten
gegen den
Beschlussvorschlag)
Die Elternbeiträge für das Kinderhaus
Steinwaldzwerge werden jeweils um 3,- Euro
erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung des
Kinderhauses
Steinwaldzwerge aufgrund der Beschlussfassung anzupassen.
Eigene Anmerkung: Die GR Hans Wopperer
und Stephan Heindl waren beim
Beschluss zwei gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge insgesamt.
3. Zweckverband für
kommunale Verkehrssicherheit;
Hier: Grundsatzentscheidung
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 03.02.2014 teilt der Landkreis Regensburg mit, dass die
Gründung eines Zweckverbands für kommunale
Verkehrssicherheit in der Oberpfalz
geplant ist.
Die Gemeinde Pullenreuth
wird gebeten, mitzuteilen, ob sie Gründungsmitglied des
Zweckverbandes werden will.
- Die Verwaltung wandte ein,
dass wir in
den Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Neusorg kein Parkplatzproblem haben, also falle dieser
Aspekt (Überwachung von Parksündern)
schon mal weg.
- Ebenso wird die Meinung
vertreten, dass die Geschwindigkeitsüberwachung bei
der Polizei bleiben sollte; wenn sich die
Gemeinde hier „einmischen“ würde, würde
dies wohl von den Bürgern ganz
überwiegend als Abkassieren verstanden werden.
Beschluss: 12:0
(GRtin
Gabriele Hawranek fehlt entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
tritt dem neu zu gründenden Zweckverband für
kommunale Verkehrssicherheit in der
Oberpfalz, wie in dem Schreiben des
Landkreises Regensburg vom 03.02.2014
beschrieben, nicht bei.
4. Informationen
Es gab keine weiteren
Informationen durch den Bürgermeister.
5. Anfragen
GR Josef Franz fragte an, ob denn wirklich in
der Gemeinde Pullenreuth keine
geeignete Fläche für die Erweiterung der
Fa. Plannerer zu finden sei.
Er habe sich darüber Gedanken gemacht und
sei zu dem Schluss gekommen, dass
eigentlich die Fläche im unmittelbaren
Anschluss an den ehemaligen Steinbruch in
Dechantsees, aufgrund
des Abstandes zu den bebauten Siedlungen hierzu bestens
geeignet wäre. Ebenso sehe er hier bei der Verkehrstechnischen
Anbindung die
keine Probleme.
Es gab keine
weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau Kathrin König
(Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Hubert Kraus, Pullenreuth